Versicherungen

Die private Krankenversicherung (PKV)

§ 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V legt fest, welcher Personenkreis versicherungsfrei bleibt und in die PKV wechseln kann. Dazu gehören unter anderem Selbständige, Freiberufler, Beamte, Richter und andere beihilfeberechtigte Personen sowie Angestellte und Arbeitnehmer. Letztere werden allerdings nur versicherungsfrei im Sinne des SGB, wenn das Bruttojahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt (2012: 50.850 EUR). Daneben haben Studenten die Möglichkeit, sich zu Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Im Gegensatz zu den gesetzlichen können private Versicherer den Leistungsumfang weitgehend selbst festlegen. Aufgrund dieser Tatsache ist es möglich, die private Krankenversicherung individuell anzupassen, etwa durch das Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, hochwertigen Zahnersatz sowie Heilbehandlungen, Chefarztbehandlung usw. Das Leistungsspektrum in der PKV bestimmt der Antragsteller entweder durch die Kombination verschiedener Modultarife oder die Auswahl eines Kompakttarifs, der alle relevanten Leistungen bereits enthält. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Absicherung im Ausland.

Die Anfangsbeiträge in der PKV werden anhand des Alters, Geschlechts (ab 2012 müssen Unisex-Tarife eingeführt werden) und Gesundheitszustandes berechnet. Junge, gesunde Menschen erzielen dadurch erhebliche finanzielle Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies kann durch den Einschluß einer Selbstbeteiligung noch erhöht werden.

Neben der Krankenvollversicherung, die alle Leistungsbereiche einer Krankenversicherung abdeckt, besteht in der PKV auch die Möglichkeit, ergänzende Tarife abzuschließen. Mit diesen Zusatzversicherungen können gesetzlich Versicherte ihren Versicherungsschutz aufwerten und höhere Leistungen in Anspruch nehmen. In der Regel sind Zusatzversicherungen auf einen/wenige Leistungsbereiche beschränkt, z.B. Zahnersatz, Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Wegen der sehr geringfügigen staatlichen Unterstützung bei Berufsunfähigkeit ist eine private Absicherung für jeden dringend angeraten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann Ihre Existenz sichern, wenn die staatliche Förderung für Ihren Lebensunterhalt versagt. Um staatliche Unterstützung zu erhalten, müssen Sie strenge Bedingungen erfüllen und erhalten selbst bei der vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nur ca. 30 Prozent Ihres vorherigen Bruttolohns. Geht der Staat davon aus, dass Sie theoretisch noch immer drei bis sechs Stunden täglich irgendeine Tätigkeit ausüben können, so dürfen Sie sich dem nicht verweigern und erhalten nur 15 Prozent Ihres ehemaligen Bruttogehalts. Eine effektive Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt Ihnen eine vereinbarte Rente, wenn Sie wegen Krankheit, körperlichen Verfalls oder eines Unfalls Ihren Beruf zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können.

Versicherung privater Risiken

Damit im Schadensfall nicht Ihr Vermögen angegriffen werden muss, gilt es, mit Ihnen ein individuelles Konzept zur Absicherung gegen Schadenansprüche Dritter, gegen Beschädigung oder Verlust Ihres Hausstands, bei Rechtsstreitigkeiten und im Falle einer Invalidität auszuarbeiten. Dazu zählen die Private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung, Unfallversicherung und viele mehr.

Versicherung gewerblicher Risiken

Für Freiberufler und Selbständige gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Risiken, die genau analysiert und individuell maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen abgesichert werden müssen.

Versicherungen von Immobilien

Für Ihre selbstgenutzte Immobilie muss das Risiko gegen Feuer, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden abgesichert werden. Und sollten Sie Immobilien vermietet haben, ist der Schutz gegen Schadenersatzansprüche Ihrer Mieter und deren Gäste unabdingbar.